Verordnungen können Kinderärzte, Hausärzte, HNO-Ärzte, Zahnärzte und alle anderen Fachärzte ausstellen.
Damit Ihre Behandlungen von der Krankenkasse bezahlt werden, benötigen Sie eine Heilmittelverordnung (Rezept).
Je nach individuellem Bedarf können vom Arzt im Regelfall 2-6 Verordnungen ausgestellt werden.
Aber auch außerhalb des Regelfalls sind die Krankenkassen bereit, die vom Arzt ausgestellte Verordnung zu bezahlen.
Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die logopädische Behandlung kostenfrei.
Erwachsene müssen 10 % der Therapiekosten, sowie 10 € Verordnungsgebühr selbst bezahlen.
Adresse
In Praxisgemeinschaft für Logopädie
Regine Mayer, Katrin Meyer, Melanie Seidel
Bismarckstraße 7, 72525 Münsingen
Kontakt
Telefon 0 73 81 / 18 39 92
Fax 0 73 81 / 18 24 68
Email kontakt@logopaedie-muensingen.de
Termine nach Vereinbarung
Für Akutfälle haben wir immer einen Termin frei!