Heilmittelverordnungen

Verordnungen können Kinderärzte, Hausärzte, HNO-Ärzte, Zahnärzte und  alle anderen Fachärzte ausstellen.

Damit Ihre Behandlungen von der Krankenkasse bezahlt werden, benötigen Sie eine Heilmittelverordnung (Rezept).

 

Je nach individuellem Bedarf können vom Arzt im Regelfall 2-6 Verordnungen ausgestellt werden.

Aber auch außerhalb des Regelfalls sind die  Krankenkassen bereit, die vom Arzt ausgestellte Verordnung zu bezahlen. 

 

Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die logopädische Behandlung kostenfrei.

Erwachsene müssen 10 % der Therapiekosten, sowie 10 € Verordnungsgebühr selbst bezahlen.